Zollbestimmungen Ägypten: Wichtige Informationen für Reisende

Erfahren Sie mehr über die Zollbestimmungen in Ägypten: Zollvorschriften, Beschränkungen und Tipps für eine reibungslose Einreise. Wichtige Informationen für Ihren Aufenthalt.

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  1. Zollbestimmungen zur Einreise nach Ägypten (Nicht-EU-Land) :
  • Als deutscher Staatsbürger braucht man für die Einreise nach Ägypten einen gültigen Reisepass – oder alternativ einen Personalausweis mit zwei biometrischen Passfotos für die bei Ankunft erteilte Einreisekarte. Zudem besteht Visumspflicht.
  • Sie können den Visum online beantragen.
  • Auf dieser Seite finden Sie was Sie nach Ägypten einführen und was Sie aus dem Land mitbringen dürfen. Wenn Sie ein Land außerhalb der Europäischen Union bereisen, gelten für die Ein- und Ausreise strengere Zollbestimmungen als innerhalb der EU.Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, je nach Zeitrahmen abhängig vom Testtyp.
  • Private Gegenstände
    • Persönliche Gegenstände wie Smartphone, Fotoapparat, Laptop oder Schmuck sind zollfrei.
    • Vermerke können gemacht werden, um den Verkauf vor Ort zu verhindern.
  • Genussmittel
    • Tabak: 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
    • Alkohol: 1 l Spirituosen - 22% oder 2 l 22% oder 4 l Wein
    • Überschreitung führt zu Zollgebühren. Zigarettenpreise sind in Ägypten meist günstiger.
  • Waren- und Geldeinfuhr
    • Waren/Geschenke bis 200 US-Dollar; Bargeld bis 1.000 Ägyptische Pfund; Devisen über 10.000 US-Dollar anmelden.
    • Landeswährung darf nicht mehr als 1.000 Ägyptische Pfund betragen.
  • Medikamente
    • Empfehlung: Reiseapotheke mitführen.
    • Strenge Regelungen für Medikamente, insbesondere starke Arzneimittel; Informationen vom Auswärtigen Amt einholen.
  • Sonstiges
    • Verbot von Einwegplastik in der Hurghada-Provinz seit April 2019.
  • Ausreise aus Ägypten nach Deutschland
    • Reisefreimengen für Genussmittel (pro Person ab 17 Jahren)
      • Tabak: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak.
      • Alkohol: 1 l 22%, 2 l 22%, 4 l Wein, 16 l Bier.
      • Überschreitung führt zu Einfuhrabgaben.
    • Waren und Geldwerte (pro Person)
      • Souvenirs/Geschenke: Maximal 430 Euro bei Flug-/Seereisen, 300 Euro bei Bahn-/Autoreisen.
      • Bargeld: Maximal 1.000 Ägyptische Pfund; Fremdwährungen bis 10.000 US-Dollar, falls bei Einreise angemeldet.
    • Verbotene Ausfuhr aus Ägypten (Nicht-EU-Land)
      • Kulturgüter, Antiquitäten, Pflanzen, Tiere (hohe Strafen drohen).
      • Liste beim deutschen Zoll für verbotene Ausfuhr beachten.
    • Informationen des Auswärtigen Amts
      • Zollbestimmungen können sich ändern, daher vor der Reise offizielle Seiten des Auswärtigen Amts und Zolls konsultieren.

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